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Bei der - aufgrund des Ausscheidens unseres Kassier-Stellvertreters Andreas Wimmer - am 11.02.2010 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung gemäß §9 der Vereinsstatuten wurde nachstehender neuer Vorstand gewählt:
Bei der am 03.04.2009 abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung gemäß §9 der Vereinsstatuten wurde nachstehender neuer Vorstand gewählt:
Bei der am 21.04.2007 abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung gemäß §9 der Vereinsstatuten wurde nachstehender neuer Vorstand gewählt:
Bei der am 20.04.2005 abgehaltenen Gründungsversammlung (Generalversammlung) wurde nachstehender Vorstand gewählt:
Die Anzeige der Vereinserrichtung gemäß §11 VerG mit Bekanntgabe der oben angeführten organschaftlichen Vertreter erfolgte am 27.04.2005 bei der Bundespolizeidirektion Wien. Am 11.05.2005 wurde nachträglich die Änderung des Vereinsnamens von "Dynamo Meidling" auf "FC Dynamo Meidling" an die Vereinspolizei gemeldet und die entsprechend korrigierten Vereinsstatuten per E-Mail übersandt. Mit Bescheid vom 17.05.2005, sowie Vereinsregisterauszug zum Stichtag 20.05.2005, erging gemäß § 13(2) Vereinsgesetz 2002, Bgbl. I Nr. 66/2002, die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit durch die Bundespolizeidirektion Wien. |
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Stand: 02. März 2010 |